Kita-Initiative endlich vors Volk!

Avatar of SP Stadt Bern SP Stadt Bern - 19. Januar 2011 - Familie, Kinder, KiTa, Aus dem Präsidium

Die SP Stadt Bern verlangt, dass die Kita-Initiative am 15. Mai 2011 dem Volk vorgelegt wird. Die SP/JUSO-Fraktion beantragt deshalb der Stadtratspräsidentin, dass die Abstimmungsvorlage, bzw. die noch nicht genehmigte Abstimmungsbotschaft, bis spätestens am 3. März 2011 im Stadtrat traktandiert wird. Dies ist das letztmögliche Datum, damit es für die Abstimmung im Mai 2011 reicht.

Würde dieser Termin verpasst, wäre der nächstmögliche Abstimmungstermin erst im November 2011. Dies wäre für die SP Stadt Bern eine inakzeptable Verzögerung eines wichtigen Anliegens der Bevölkerung.

Die Kita-Initiative wurde am 11. November 2008 bei der Stadtkanzlei mit 5'839 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Bis heute konnte aber die Bevölkerung der Stadt Bern nicht darüber befinden. Der Abstimmungstermin wurde bereits mehrmals verschoben. Grund für die erneute Verschiebung ist der Gegenvorschlag der Mitte-Rechts-Koalition, der juristisch zu wenig sorgfältig geprüft wurde, so dass weitere Abklärungen notwendig waren.

Die SP ist der Ansicht, dass genügend Zeit eingeräumt wurde, um Abklärungen zu treffen und der Stadtrat nun die endgültige Abstimmungsvorlage beschliessen soll. Sie verurteilt die Verzögerungstaktik der bürgerlichen Parteien, die versuchen, mit dringlichen Vorstössen die kantonalen Vorgaben im Schnellzugstempo abzuändern. Wie schnell das überhaupt möglich ist, ist auch bei Annahme der entsprechenden Motion durch den Grossen Rat ungewiss. Annette Lehmann, Präsidentin der SP/JUSO-Fraktion meint dazu: „Es ist äusserst fragwürdig, dass eine längst fällige Abstimmung über eine kommunale Initiative hinausgezögert wird, nur um einen Gegenvorschlag zu ermöglichen, für den zuerst noch die kantonalen Rechtsgrundlagen angepasst werden müssen.“

Die SP/JUSO-Fraktion hatte bereits in der Stadtratsdebatte vom 26. August 2010 darauf hingewiesen, dass der Gegenvorschlag der stadträtlichen Kommission unausgegoren ist und wichtige Fragen offen lässt. Annette Lehmann: „Dies hat sich nun bewahrheitet.“ Problematisch ist insbesondere, dass die Subventionierung von Betreuungsgutscheinen durch den Kanton gemäss der kantonalen Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration nicht vorgesehen sind (ASIV; BSS 860.113) und eine Mitfinanzierung durch den Lastenausgleich deshalb fraglich ist. Um zu dieser Einschätzung zu kommen, genügt es, die ASIV zu lesen, insbesondere Art. 11. Leider wurde der Gegenvorschlag trotz dieser Bedenken vom Stadtrat angenommen. Nun geht es noch darum, die Abstimmungsbotschaft entsprechend zu formulieren und zu verabschieden.

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