Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung (Art. 11 und 12 der Statuten der SP Stadt Bern) ist das vollziehende Parteiorgan, soweit nicht die Parteileitung zuständig ist. Die Geschäftsleitung setzt sich wie folgt zusammen:
Städtische Wahlen 2024
Die Geschäftsleitung (Art. 11 und 12 der Statuten der SP Stadt Bern) ist das vollziehende Parteiorgan, soweit nicht die Parteileitung zuständig ist. Die Geschäftsleitung setzt sich wie folgt zusammen:
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Für Briefpost:
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Postfach
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