Keine Schliessung des Uferwegs beim Bärenpark

Die SP Stadt Bern erhebt Einsprache gegen die geplante Änderung der Überbauungsordnung «Uferschutzplan Abschnitt Klösterli- / altes Tramdepotrareal». Sie wehrt sich damit gegen die nächtliche Schliessung des Uferwegs beim Bärenpark. Diese ist nicht nötig und widerspricht sowohl dem geltenden Recht, als auch dem ursprünglich geplanten Konzept des Bärenparks. Mit der heute eingereichten Einsprache wehrt sich die SP Stadt Bern gegen eine geplante nächtliche Schliessung des Weges beim Bärenpark. Ein durchgehender Uferweg gehört zum ursprünglichen Konzept des Parks, das vom Stadtrat explizit gewünscht und von den Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 17. Juni 2007 mit 88 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde. So heisst es in der Abstimmungsvorlage (S. 19): „Das Aareufer soll auf der ganzen Länge öffentlich zugänglich bleiben.“ Auch widerspricht die geplante Schliessung dem kantonalen See- und Flussufergesetz, wonach entlang der Aare und den grössten Berner Seen ein durchgehender Uferweg für die Öffentlichkeit
gewährleistet sein muss.
Die SP Stadt Bern anerkennt, dass die hohe Zahl von Besucherinnen und Besucher des Bärenparks zu einigen Problemen geführt hat. Sie stellt aber auch fest, dass sich die Situation entschärft hat – die Situation von 2010 war eine Ausnahme. Zudem halten sich gerade nachts nicht viele Besucherinnen und Besucher im Park auf. Und schliesslich wird der Bärenpark mit dem Hinweis auf das Besucheraufkommen, Abfallprobleme und die Fütterung der Tiere bereits vermehrt durch private Sicherheitskräfte bewacht. Das Ergreifen einer weiteren, derart drastischen Massnahme wie der Schliessung des Uferwegs ist aus Sicht der SP nicht nötig und auch nicht wünschenswert.

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