Pilotprojekt für die Videoüberwachung

Die SP Stadt Bern bedauert den gestrigen Entscheid des Stadtrats, den Einsatz der Videoüberwachung in die Wege zu leiten. Sie nimmt jedoch zur Kenntnis, dass das Instrument eine deutliche Mehrheit im Parlament gefunden hat. Die SP/JUSO-Fraktion wird an der nächsten Stadtratssitzung einen Vorstoss einreichen, der ein dreijähriges Pilotprojekt fordert.
Videoüberwachung ist weder ein Allheilmittel noch der Anfang zum totalen Überwachungsstaat. Die SP der Stadt Bern ist mehrheitlich der Meinung, dass es sich bei der Videoüberwachung um ein untaugliches und unverhältnismässiges Mittel zur Verhinderung und Vorbeugung der Kriminalität handelt. Untauglich deshalb, weil ihr Nutzen nicht belegt ist. Während in geschlossenen Räumen wie Zügen oder Parkhäusern gewisse Erfolge nachgewiesen werden können, ist dies in offenen öffentlichen Räumen nicht der Fall. Entweder ebbt die präventive Wirkung der Videoüberwachung nach einer gewissen Zeit ab oder es kommt zu einer Verschiebung der Delikte. Dies führt dazu, dass neue Brennpunkte entstehen, die wieder neu überwacht werden müssen. Videoüberwachung verlangt deshalb zwangsläufig nach mehr. Zudem verletzt die Videoüberwachung das Recht auf Privatsphäre.

Die SP Stadt Bern hat sich bereits an ihrer Delegiertenversammlung vom 31. August 2009 intensiv mit der Videoüberwachung auseinandergesetzt. Die Delegierten sprachen sich mehrheitlich gegen die Einführung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus. Sie hielten aber fest, dass – sollte es in der Stadt Bern eine Mehrheit dafür geben, wie dies jetzt der Fall ist – Videoüberwachung von neuralgischen Orten befristet, d.h. im Rahmen eines Pilotprojekts und unter klaren Vorgaben eingeführt werden soll. Ein dahingehender Vorstoss soll verlangen, dass die zu überwachenden Standorte klar definiert, anzahlmässig beschränkt und von der Sicherheitsdirektion hinreichend begründet sind. Zudem sollen die Standrote mit den Quartierorganisationen abgesprochen und vom Stadtrat genehmigt werden. Die Videoüberwachungsgeräte müssen deutlich gekennzeichnet sein und sie sind mit einer Technologie auszustatten, die eine Echtzeitüberwachung nicht zulassen. Schliesslich soll das Pilotprojekt von einer externen Stelle ausgewertet werden. Erst wenn nach der Projektphase von drei Jahren eindeutige Aussagen zur Wirksamkeit der Videoüberwachung in Bezug auf die Kriminalitätsverhinderung, Kriminalprävention und die Aufklärung von Straftaten gemacht werden können und eine zuverlässige Basis für das weitere Vorgehen gelegt worden ist, soll über die allfällige definitive Einführung der Videoüberwachung entschieden werden.

Die SP/JUSO-Fraktion wird an der nächsten Stadtratssitzung einen entsprechenden Vorstoss einreichen.

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