Keine Videoüberwachung, solange Rechtsgrundlagen fehlen

Der Grosse Rat hat am letzten Freitag beschlossen, dass sich einzig Gemeindeexekutiven zur Standortfrage von Videoüberwachungskameras äussern dürfen. Im Hinblick auf die Stadtberner Regelung ist dies ein Eingriff in die Gemeindeautonomie, der von den RotGrünMitte-Parteien der Stadt Bern verurteilt wird. RGM verlangt, dass die Einführung der Videoüberwachung in der Stadt Bern solange sistiert wird, bis die definitiven Rechtsgrundlagen vorliegen.

Im November 2010 verabschiedete der Berner Stadtrat ein Videoreglement, das den Einsatz der Videoüberwachung in der Stadt Bern ermöglicht. Er beschloss dabei, dass das Parlament bei der Standortfrage von Videokameras mitentscheiden kann bzw. die Kompetenz dafür nicht alleine beim Gemeinderat liegt. Dieser rechtmässige demokratiepolitische Entscheid wurde damals gegen den Willen der FDP gefällt – sie drohte entsprechend mit dem Referendum.

In der Folge wählte die FDP indes den billigeren Weg – den Gang über den Grossen Rat. Das kantonale Polizeigesetz soll dahingehend geändert werden, dass nur Gemeindeexekutiven über die Kamerastandorte befinden können. Trotz einiger Kritik auch von bürgerlicher Seite an diesem Vorgehen, stimmte der Grosse Rat der Motion zu. Aus Sicht von RGM zeugt dies von schlechtem Stil und mangelnder Anerkennung der Gemeindeautonomie. Einmal mehr hat sich der bürgerlich dominierte Grosse Rat über den Willen des Stadtrats gestellt. Diese Tendenz, welche die Gemeindeautonomie in höchstem Masse in Frage stellt, nehmen die RotGrünMitte-Parteien mit Besorgnis zur Kenntnis.

Die FDP schiesst mit ihrer Taktik ein Eigentor – sie verzögert die Einführung der Videoüberwachung bereits zum zweiten Mal. Es wäre unseriös, in einem hängigen Gesetzgebungsverfahren die Videoüberwachung in der Stadt Bern definitiv einzuführen. Durch den Entscheid des Grossen Rates müssen sowohl das Polizeigesetz auf kantonaler Ebene als auch das städtische Reglement zur Videoüberwachung angepasst werden – dies kann Jahre dauern. Gerade auch angesichts der finanziellen Mittel, die für die Videoüberwachung aufgewendet werden muss – an die 500’000 Franken – fordert RGM deshalb, das Videoreglement zu sistieren, bis die Rechtslage geklärt und die Basis, auf welcher die Stadt arbeiten kann, bekannt ist.

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