Die SP begrüsst die Stossrichtung für die Einführung eines „Sauberkeits-Rappens“. Verkaufsbetriebe und Take-Away-Geschäfte beteiligen sich mit dem „Sauberkeits-Rappen“ endlich angemessen an der Beseitigung des Abfalls im öffentlichen Raum. Diese Lösung trägt auch dem Verursacherprinzip Rechnung, das den rechtlichen Grundlagen entspricht. Die SP ist erfreut, dass zudem Anreize geschaffen werden, um den Abfall zu vermindern. Freiwillige Massnahmen zur Reduktion von Einweg-Verpackungen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Für die SP ist klar, dass sowohl die Unternehmen, als auch die Verursacherinnen und Verursacher für die Abfallbeseitigung aufkommen müssen. Heute zahlen allein die städtischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Abfallbeseitigung, obwohl der Abfall auch von Personen von ausserhalb der Stadt liegen gelassen wird. Die SP findet es deshalb richtig, die tatsächlich Verursachenden zur Kasse zu bitten. Wie die neue Gebühr konkret ausgestaltet werden soll, bedarf nun sorgfältiger Abklärungen – umso mehr als die Stadt Bern damit eine nationale Pionierrolle einnimmt.