Anfang Dezember hat der Regierungsstatthalter die Beschwerde der SP Stadt Bern gegen die Änderung des Zonenplans Wylerringsstrasse 27/29 im geringfügigen Planänderungsverfahren abgewiesen. Dieser Entscheid ist für die SP Stadt Bern nicht nachvollziehbar, daher erhebt sie beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern dagegen Beschwerde.
Die SP ist überzeugt, dass die Umzonung eines Areals mit über 4000 Quadratmetern Fläche keine geringfügige Änderung darstellt, die der Gemeinderat in Eigenregie vornehmen kann. Deshalb muss die Umzonung zwingend im ordentlichen Planänderungsverfahren durchgeführt werden, so dass der Stadtrat und die Stimmbevölkerung der Stadt Bern dazu Stellung nehmen können. Dazu Stefan Jordi, Co-Präsident der SP Stadt Bern: „Unverständlicherweise stützt der Regierungsstatthalter die Argumentation, dass die Umzonung geringfügig sei, weil das Nutzungsmass nicht erhöht wird. Das ist alles andere als stichhaltig!“ Und weiter: „Dies würde nämlich bedeuten, dass beliebig grosse Flächen im geringfügigen Verfahren umgezont werden könnten, solange das Nutzungsmass nicht verändert wird. Damit würde das Mitspracherecht der Stimmberechtigten ausgehebelt.“ Aus Sicht der SP ist die Zonenplanänderung von öffentlichem Interesse, weil es sich dabei um eine bedeutende Umzonung handelt, die den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss.
Die SP stellt sich damit aber nicht gegen das vorgesehene Bauprojekt auf der Parzelle Wylerringstrasse 27/29, welches die Schaffung von Wohnraum auf dem Areal vorsieht. Die Beschwerde richtet sich ausschliesslich gegen das gewählte Verfahren.