Demorecht auf dem Bundesplatz nicht unnötig einschränken

Die Fraktion SP/JUSO ist der Meinung, dass mit der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Revi-sion des Kundgebungsreglements die vom Stadtrat überwiesene Motion „Gleiche Rechte für alle: Kundgebungen während den eidgenössischen Sessionen auf dem Bundesplatz erlauben“ nicht umsetzt wird. Die Mehrheit der zuständigen Kommission hat zwar Anträge dazu verabschiedet, die in die richtige Richtung, aber zu wenig weit gehen. Die SP/JUSO-Fraktion wird sich im Stadtrat dafür einsetzen, das Demonstrationsrecht in der Stadt Bern mit zusätzlichen Anträgen weiter zu stärken.

Die Stadt Bern hat aufgrund des Umstandes, dass sie Bundesstadt ist, eine ganz besondere Bedeutung im politischen Diskurs der Schweiz. Sie ist das nationale Politikzentrum und stolz darauf, immer wieder Ort einer lebendigen, offenen und modernen Demokratie zu sein. Dies muss sich auch beim Kundgebungsrecht der Stadt widerspiegeln.

Gemäss dem aktuellen Kundgebungsreglement besteht während der Session der eidgenössischen Räte auf dem Bundesplatz ein Kundgebungsverbot. Der Gemeinderat kann schon heute Ausnahmen davon bewilligen. Ausserhalb der Session wird der Bundesplatz – mit Ausnahme der Marktzeiten – bis-her gleich behandelt wie andere Plätze. Neu will der Gemeinderat das Kundgebungsrecht auf dem Bundesplatz auch ausserhalb der Sessionszeiten zusätzlich einschränken, indem nur noch Demonstrationen bewilligt werden sollen, die nationale Bedeutung haben.

Die SP/JUSO-Fraktion wehrt sich vehement gegen Einschränkungen des Kundgebungsrechts auf dem Bundesplatz. Die Fraktion wird deshalb für die stadträtliche Debatte verschiedene Anträge einreichen:

  1. Kleinere Kundgebungen mit bis zu 100 Teilnehmenden sollen in der ganzen Stadt neu nur noch in einem raschen und vereinfachten Verfahren bewilligt werden.
  2. Das Kundgebungsrecht auf dem Bundesplatz darf nur eingeschränkt werden, wenn dies für den ungestörten Betrieb des eidgenössischen Parlaments zwingend notwendig ist.
  3. Kundgebungen auf dem Bundesplatz von bis zu 30 Personen während der Session, die den Parlamentsbetrieb nicht stören, sollen deshalb grundsätzlich bewilligt werden.

Zudem unterstützt die SP/JUSO-Fraktion den Minderheitsantrag der Kommission FSU, wonach bei Kundgebungen mit ideellem, politischem oder nicht kommerziellem Charakter in der Stadt Bern die Kosten eines Polizeieinsatzes nicht auf OrganisatorInnen und Teilnehmende von Kundgebungen überwälzt werden können.  

Die Mehrheit des Stadtrats hat sich bisher immer für ein offenes Demonstrationsrecht ausgesprochen. Die SP/JUSO-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass die Stadt Bern ihre besondere Verantwortung für das Demonstrationsrecht und damit eine wichtige Vorbildfunktion für eine moderne und freie De-mokratie wahrnimmt.

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