Die SP Stadt Bern ist hoch erfreut über das gestrige Urteil des Bundesgerichts zur städtischen Wohn-Initiative. Die Beschwerde aus Kreisen des Hauseigentümerverbands wurde vollumfänglich abgewiesen. Gemäss der Initiative muss bei Um- und Neueinzonungen künftig mindestens ein Drittel der Wohnungen im preisgünstigen Segment erstellt werden. 2012 war die Wohn-Initiative von der SP Stadt Bern mitlanciert und massgeblich geprägt worden. Zwei Jahre später wurde sie von den Stimmberechtigten mit 72% sehr deutlich angenommen. Nach fünf Jahren der Blockade kann sie nun endlich auch formell umgesetzt werden.
Das Urteil des Bundesgerichts kommt zwar nicht überraschend, ist aber eine wichtige Weichenstellung für die städtische Wohnpolitik und gibt der von Gemeinderat Michael Aebersold angestossenen Wohnoffensive zusätzlichen Schub. Das Urteil bestätigt, dass die Gemeinden Massnahmen zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums ergreifen dürfen, die auch private GrundeigentümerInnen in die Pflicht nehmen. Zukünftig müssen auch sie bei einer Um- oder Neueinzonung mindestens einen Drittel des Wohnraums im preisgünstigen Segment bereitstellen.
Neben der raschen Inkraftsetzung der Initiative müssen auch die anderen Massnahmen der Wohnstrategie gegen die Wohnungsnot und die hohen Mieten in der Stadt Bern zügig umgesetzt werden. In ihrem kürzlich verabschiedeten Positionspapier „Wohnen in der Stadt Bern“ fordert die SP Stadt Bern zudem weitergehende Massnahmen, um den Mangel an bezahlbaren Wohnungen rasch zu beheben und die soziale Durchmischung in den Quartieren zu fördern.