Finanzielle Situation muss nach positivem Jahresabschluss 2021 genau angeschaut werden

Die SP Stadt Bern ist erfreut über den positiven Abschluss der Jahresrechnung 2021. Mit einem Überschuss von 5,2 Mio. Franken schliesst sie 46,1 Mio. Franken über dem Budget 2021 ab. Da ein Teil dieser Abweichung auf einmalige Effekte zurückzuführen ist, muss das Ergebnis jedoch noch genau angeschaut werden. Ob nach FIT II zusätzliche Entlastungsmassnahmen nötig sind, lässt sich derzeit nicht seriös beurteilen. Die SP steht für eine Stadt ein, die weder die Chancengleichheit noch die soziale Sicherheit oder die Grundrechte der hier lebenden Menschen gefährdet. Ein Abbau beim Service public, dem Sozialen sowie der Bildung ist weiterhin tabu.

Die heute vom Gemeinderat verabschiedete Jahresrechnung schliesst deutlich über dem Budget ab. Da dieser auch auf einmalige Entwicklungen sowie auf die ausserordentliche Situation aufgrund der Pandemie zurückzuführen ist, muss die Rechnung aber mit Vorsicht beurteilt werden. «Vor dem Hintergrund, dass weiterhin ein hoher Investitionsbedarf besteht, werden wir die finanzielle Situation genau analysieren», stellt Fraktionspräsidentin Katharina Altas zum positiven Jahresabschluss fest. Erst dann kann beurteilt werden, ob es nach FIT II zusätzliche Entlastungsmassnahmen braucht. Hingegen ist ein moderater Schuldenzuwachs in der Krise vertretbar. Es ist zudem zwingend notwendig, dass die Stadt Bern jetzt die nötigen Investitionen in Bezug auf die demografische Entwicklung, den Klimawandel sowie die Digitalisierung tätigt. Die dafür nötigen Investitionen müssen Teil der langfristigen Finanzstrategie sein.

Kein Abbau beim Service public
Im Sinne einer langfristigen Finanzstrategie hat die SP/JUSO-Fraktion das Massnahmenpaket zum Budget 2022 und dem Finanzplan 2022–2025 weitgehend mitgetragen. Die SP Stadt Bern wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Haushaltsverbesserungen zu keinem Abbau beim Sozialen, bei der Bildung und beim Service public führen. Auch werden keine Massnahmen akzeptiert, die die Chancengleichheit, die Grundrechte oder die soziale Sicherheit gefährden. Massnahmen im Personalbereich dürfen zudem nicht auf Kosten der Arbeitsbedingungen des städtischen Personals gehen.

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