Ja zum Personalreglement und zu mehr Vereinbarkeit

Mit fortschrittlichen und sozialen Arbeitsbedingungen übernimmt die Stadt Bern ihre Verantwortung und bleibt auch künftig und angesichts des Fachkräftemangels eine attraktive Arbeitgeberin. Dazu gehört vor allem eine gute Vereinbarkeit für Eltern. Das neue Personalreglement bringt zudem neben der Vereinheitlichung der Anstellungsbedingungen sowie rechtlich notwendigen Anpassungen, wesentliche sozialpolitische Verbesserungen, gerade für Angestellte im Tieflohnbereich. Das städtische Personal macht Bern lebenswert und sorgt dafür, dass die Stadt funktioniert. Für die Teilrevision des Personalreglements setzt sich das breite Komitee «Ja zum Personalreglement» ein.

Das aktuelle Personalreglement ist nach dreissig Jahren aus der Zeit gefallen. Mit der Teilrevision sollen die Anstellungsbedingungen vereinheitlicht, notwendige rechtliche und den heutigen Bedürfnissen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Für das Komitee «Ja zum Personalreglement», das sich für ein Ja am 18. Juni einsetzt, steht fest: Die städtischen Angestellten verdienen zeitgemässe, soziale Arbeitsbedingungen – von der Strassenreinigerin, dem Kita-Betreuer, der Gärtnerin, dem Lader der Kehrrichtentsorgung bis zur Feuerwehrfrau.

Mit Vereinbarkeit in Richtung Gleichstellung und gegen den Fachkräftemangel
Die Verbesserung der Vereinbarkeit bildet das absolute Kernstück der Revision. Neu sollen ein vorgeburtlicher Urlaub von 3 Wochen und eine Elternzeit von 6 Wochen eingeführt werden. Zudem wird der Vaterschaftsurlaub auf 8 Wochen verlängert. «Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist es zentral, dass die Stadt eine attraktive und soziale Arbeitgeberin bleibt. Sie kann es sich nicht leisten, hier keinen Schritt nach vorne zu gehen», sagt Lena Allenspach, Co-Präsidentin der SP Stadt Bern. «Eine Neiddebatte, wie sie von den Bürgerlichen geführt wird, ist hier fehl am Platz. Es muss bei allen Arbeitgeber:innen vorwärts gehen, auch bei der Stadt.», betont Michel Berger, Sekretär VPOD Stadt Bern. «Diese Revision ist ein grosser Fortschritt in der städtischen Gleichstellungspolitik, auf welchen die städtischen Mitarbeitenden ein Anrecht haben. Gleichzeitig ist es auch notwendig, dass die Stadt hier progressiv vorangeht, damit es in der Schweiz für alle endlich vorwärts geht», sagt Ursina Anderegg, Co-Präsidentin Grünes Bündnis, überzeugt. Im Übrigen wird die bessere Vereinbarkeit grösstenteils von den städtischen Angestellten selbst getragen – durch die Teilabschaffung der Treueprämie.

Sozialpolitische Verbesserungen
Die wichtigsten sozialpolitischen Verbesserungen des neuen Reglements sind, dass neu alle öffentlich-rechtlich angestellt sind, der Mindestlohn auf 4000 Franken im Monat erhöht wird und der Anspruch auf Wiedereingliederung bei gesundheitlichen Problemen eingeführt wird. «Es ist nur selbstverständlich, dass die Stadt im Tieflohnbereich und gegenüber Mitarbeiter:innen mit gesundheitlichen Problemen ihre Verantwortung wahrnimmt.», sagt Ursina Anderegg, Co-Präsidentin Grünes Bündnis. «Gerade die Angestellten mit tieferen Löhnen sind auf eine soziale Arbeitgeberin angewiesen. Schliesslich sind sie es, die den Service public in der Stadt Bern am Laufen halten», ergänzt Silvia Burkhalter, Mitglied des Sektionsvorstands und Präsidentin der Frauenkommission des VPOD Stadt Bern. «Ein Drittel der Mitarbeitenden arbeitet im Handwerk. Das heisst: in der Hauswartschaft, bei der Reinigung, im Strassenunterhalt, bei der Entsorgung oder bei Stadtgrün, in der Feuerwehr oder bei der Rettungssanität. Für sie ist bspw. die Erhöhung der Krankentaggelder von 730 Franken sehr wichtig.» Ebenfalls neu und aus sozialpolitischer Sicht besonders wichtig ist das Verbot von Kettenarbeitsverträgen: Obwohl im Privatrecht verboten, gibt es heute bei der Stadt Mitarbeitende, die bereits den fünften oder sechsten befristeten Arbeitsvertrag haben. «Ein befristeter Arbeitsvertrag bedeutet für die Angestellten schlechtere Anstellungsbedingungen und auch existenzielle Unsicherheit», erklärt SP-Co-Präsidentin Lena Allenspach.

Mitwirkungsrechte und Teuerungsausgleich
Mit der Revision des Personalreglements werden die Mitspracherechte der Mitarbeitenden dem eidgenössischen Mitwirkungsgesetz angenähert und damit einer Minimalanforderung an die schweizerische Wirtschaftsdemokratie. Bei Auslagerungen wurden bisher die Betroffenen und Personalverbände erst über den bereits erfolgten Auslagerungsentscheid informiert. «Damit hatten sie keine Möglichkeit, alternative Vorschläge einzubringen oder sich frühzeitig umzuorientieren», sagt Simon Bühler, Vizepräsident des Personalverbandes. «Die Sozialpartner werden mit der Revision neu konsultiert, bevor der definitive Auslagerungsentscheid erfolgt ist.»

Die Neuregelung vom Teuerungsausgleich unterscheidet sich von der aktuell geltenden Regelung kaum. Bereits heute hat der Gemeinderat aus rechtlicher Sicht in normalen Zeiten keinen Spielraum. Die Teuerung muss schon heute ab 1 % zwingend ausgeglichen werden. Neu muss der Gemeinderat bei schlechter finanzieller eine Kürzung des Teuerungsausgleichs mit den Personalverbänden zwingend verhandeln, was eine sozialpartnerschaftliche Selbstverständlichkeit ist. «Dieses Verständnis der Sozialpartnerschaft gilt in der Schweiz seit dem Friedensabkommen von 1937, das Recht auf Verhandlung ist in der Bundesverfassung verankert. Verbessert sich die finanzielle Lage der Stadt, muss der Lohnindex der effektiven Lohnentwicklung angepasst werden. Die «verlorenen Jahre» werden jedoch nicht nachbezahlt», erklärt Simon Bühler.

Weitere Informationen: www.vereinbarkeit-schaffen.ch

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed